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Das Widerrufsrecht

Wissenswertes für private Immobilienverkäufer und Immobiliensucher

Durch die Novellierung des Fernabsatzgesetzes sind nun auch wir Makler dazu verpflichtet im Sinne des Verbraucherschutzes dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen, sofern ein Vertrag über Internet, E-Mail, Fax, Post, etc. geschlossen wird und Sie als Kunde ein Endverbraucher sind.

Aus diesem Grund, sollten Sie sich als Kunde nicht wundern, wenn Sie vor der Zusendung eines Exposés, vorab eine Widerrufsbelehrung erhalten und zugleich eine Verzichtserklärung, sodass ich als ihr Immobilienmakler gleich tätig werden soll.

Wird die Verzichtserklärung nicht unterzeichnet, so erhalten Sie als Kunde erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist, detaillierte Informationen zur angefragten Immobilie und ich als Ihr Immobilienmakler kann auch erst nach Ablauf der Frist einen Besichtigungstermin für Sie vereinbaren.

Widerruft der Kunde, so endet die Tätigkeit des Maklers.

Wird hingegen die Verzichterklärung unterschrieben, so kann ich als Ihr Makler das angefragte Exposé gleich zuschicken und auch zeitnah für Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Um meinen Kunden Zeit zu sparen und um es Ihnen zu vereinfachen, habe ich deshalb für Sie bei  E-Mail Exposé Versand eine automatische Widerrufsbelehrung mit allen oben genannten Möglichkeiten integriert.

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