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Lehen: 2 Zimmer Wohnung mit Balkon und Garage für Anleger, sonnige Stadtlage, Nähe der Glan, zur Grenze Bezirk Aiglhof


verfügbar
€ 250.000
Räume gesamt: 2
Immobiliengröße: 42 m2
Immobilien Art:
Verfügbarkeit:

Zentrale Lage mit bester Infrastruktur und zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten:

Schule, Kindergarten, Krankenhaus, Ärzte, Apotheken, Restaurants, Geschäfte, Interspar sowie Bus- und Bahnanbindung fußläufig.

Die Altstadt erreicht man in wenigen Autominuten.

Objektdaten:

Baujahr: 1971

Wohnfläche: ca. 42,6 m²

Wohnzimmer: ca. 15,5 m²

Schlafzimmer: ca. 15 m²

Küche: ca. 3,8 m²

Bad: ca. 3,6 m²

Vorraum: ca. 4,4 m²

Balkon: ca. 3,2 m²

Kellerabteil

Garage: ca. 12,5 m²

Lift

Betriebskosten: € 192,00.- / pm

Heizkosten: € 35,00.- / pm

Rücklage: € 53,00.- / pm

Ansparung Rücklagen: € 146.294,60.- Stand per 29.04.2022

Energieausweis: gültig bis 29.08.2029

HWB: 88,1 (kWh/m²a)

Kaufpreis: € 250.000,00.-

Makler Provision: 3% vom gesamten Kaufpreis zzgl. 20% USt.

Für Größenangaben wird keine Gewähr übernommen, die Unterlagen wurden vom Verkäufer vorgelegt.

Die Wohnung ist derzeit befristet vermietet bis einschließlich 31.08.2025.
 

Für weitere Fragen oder eventuelle Besichtigungstermine stehen wir Ihnen unter der Mobilnummer +43 664 403 15 81 gerne und jederzeit zur Verfügung.

Bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes ist eine Provision zur Zahlung fällig. Diese richtet sich nach den in der MaklerVO, BGBI. Nr. 297/1996 idgF vorgesehenen Höchstsätze.

Angebot-ID : 20900
Preis: € 250.000
Grundstücksgröße: 42.00 m2
Räume: 2
Schlafzimmer: 1
Badezimmer: 1
Energieindex: 88,1 kWh/m²a
Energieausweis: 88,1 kWh/m²/a, erstellt am 30.08.2019
Anzahl WC: 1
Anzahl PKW Abstellplatz: 1
Vermittlungshonorar: 3% zzgl. 20% USt
Baujahr: 1971
Betriebskosten: 192
Heizkosten: 35

Auftragsformular Lehen: 2 Zimmer Wohnung mit Balkon und Garage für Anleger, sonnige Stadtlage, Nähe der Glan, zur Grenze Bezirk Aiglhof

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Art der Auftragsvergabe

Mehr Information . . .

Der Auftraggeber wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. § 11 FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers Der Auftraggeber wünscht kein vorzeitiges Tätigwerden.

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