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Sankt Johann am Walde: Baugrund, ca. 1.850 m²


€ 111.000
Immobiliengröße: 1.850 m2
Immobilien Art:
Verfügbarkeit:

Sankt Johann am Walde: Baugrund, ca. 1.850 m²

Inmitten grüner Natur erwartet Sie in der Gemeinde Sankt Johann am Walde ein Baugrundstück mit Altbestand in ruhiger Lage, auf dem Sie Ihren Lebenstraum realisieren können.

Das idyllische, ca. 1.850 m² große am Waldrand gelegene Grundstück in Hanglage mit Süd-Ost-Ausrichtung bietet Ihnen die Möglichkeit der Errichtung eines Einfamilienhauses, voll unterkellert, zwei Vollgeschoße. Ideal auch für ein Generationenwohnhaus mit bis zu drei Wohnungen.

Das Ortszentrum von Mattighofen ist einen Katzensprung entfernt und bietet gute Lebensqualität mit vielfältigen Angeboten an Restaurants, Cafés und Einkaufsmöglichkeiten.

Nahversorger, Kindergarten, Volks- und Mittelschule sowie Bushaltestelle im Ort.

Direkt vor Ihrer Haustür erwartet Sie ein vielfältiges Freizeitangebot: Wandern im Kobernaußerwald, Radfahren, Joggen bis hin zu Langlaufen im Winter ist hier alles möglich.

In die Städte Braunau am Inn sowie Ried im Innkreis gelangen Sie mit dem Auto in ca. 25-30 Minuten.

 

Objektdaten:

Grundstücksgröße gesamt: ca. 1.850 m²

Baufläche: ca. 970 m²

Einfamilienhaus oder Haus bis 3 Wohneinheiten

Vollunterkellerung

2 Vollgeschoße

Strom ist am Grundstück vorhanden.

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über einen eigenen Brunnen.

 

Kaufpreis: € 111.000,00.-

Maklerprovision: 3% vom gesamten Kaufpreis zzgl. 20% USt.

 

Für Größenangaben wird keine Gewähr übernommen, die Unterlagen wurden vom Verkäufer vorgelegt.

Das Objekt ist für Sie ab sofort verfügbar!

Für weitere Fragen oder eventuelle Besichtigungstermine stehe ich Ihnen unter der Mobilnummer +43 664 403 15 81 gerne und jederzeit zur Verfügung.

 

Angebot-ID : 20857
Preis: € 111.000
Grundstücksgröße: 1.850.00 m2
Vermittlungshonorar: 3% zzugl.20%USt.
Infrastruktur: Ruhige Siedlungslage

Auftragsformular Sankt Johann am Walde: Baugrund, ca. 1.850 m²

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Art der Auftragsvergabe

Mehr Information . . .

Der Auftraggeber wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. § 11 FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers Der Auftraggeber wünscht kein vorzeitiges Tätigwerden.

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